Dichtheitsprüfung

Als sachkundiges Unternehmen für Dichtheitsprüfungen führen wir Untersuchungen von gesamten Entwässerungsanlagen durch. Sowohl Dichtheitsprüfungen nach DIN 1610 (Wasser/Luft) als auch nach DIN 1986 (optisch) gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Rechtslage

Haus- und Grundstückseigentümer welche Eigentum in einer Wasserschutzzone haben, sind dazu verpflichtet die Grundleitungen des Eigentums auf Ihre Dichtheit zu überprüfen und einen Nachweis bei der Kommune zu erbringen. Abwasserleitungen, welche vor dem Jahr 1965 errichtet wurden,  benötigten bis zum 31.12.2015 einen Nachweis der Dichtigkeit. Alle Leitungen die ab 1965 errichtet wurden, sind verpflichtet den Nachweis bis zum 31.12.2020 bei Ihrer Kommune vorzulegen.

Ob Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie in einer Wasserschutzzone liegt, sehen Sie hier:

https://www.steb-koeln.de/service/formulare/fristencheck/formular-I-grundstueck.jsp

Neben den gesetzlichen Vorgaben dient der Nachweis der Dichtigkeit der Leitungen aber auch dem Werterhalt der Immobilie und trägt positiv zum Umweltschutz bei.

Durchführung

Die Durchführung der Dichtheitsprüfung wird von uns vollständig elektronisch festgehalten, sodass Sie im Anschluss eine vollständige Dokumentation (Leitungsverlauf, Leitungsbericht, Videoaufnahme) erhalten. Als zertifiziertes Unternehmen dürfen wir Ihnen bei Feststellung der Dichtheit eine Funktionsbescheinigung inkl. Dokumentation erstellen, welche Sie bei Ihrer Kommune als Nachweis einreichen können.